Vermessungsbüro Falko Marr, Cottbus
Bodenordnung - Illustration

Unternehmensflurbereinigung Spreebogen (6001 Q)

Die hier im folgenden gegebenen und beständig aktualisierten Informationen sollen den Beteiligten und Interessierten einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens geben. Es wird auch auf wesentliche Verfahrensschritte und Termine hingewiesen.

Hinweis:
Diese Internetseite ersetzt jedoch in keiner Weise die im Flurbereinigungsgesetz vorgeschriebenen Bekanntgaben (z.B. in den Amtsblättern der Gemeinden im Verfahrensgebiet), weiterhin kann trotz sorgfältiger Zusamenstellung der hier veröffentlichten Daten keine Garantie für ihre Vollständigkeit gegeben werden.

Das Flurbereinigungsverfahren Spreebogen wurde auf Antrag der zuständigen Enteignungsbehörde, das Ministerium des Innerndes Landes Brandenburg, als Unternehmensflurbereinigung angeordnet.

"Für die planmäßige Fortführung des Braunkohletagebaus Cottbus-Nord ist es erforderlich, die Gewässer im Teichgebiet Lakoma und einen Abschnitt des Hammergraben-Altlaufes stillzulegen. Die Gewässerstilllegung wurde als Teilvorhaben 1 des Vorhabens Gewässerausbau Cottbuser See mit wasserrechtlichem Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 18.12.2006 zugelassen...

Durch die mit dem Planfeststellungsbeschluss festgesetzten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Kompensationsraum 'Spreeaue nördlich von Cottbus' werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Innerhalb des betroffenen, land- und forstwirtschaftlich geprägten Kompensationsraums wirtschaften derzeit vier Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb und ebenfalls vier Nebenerwerbsbetriebe. Die betroffenen Grundstücke gehören ca. 500 Eigentümern.

Das vorliegende Flurbereinigungsverfahren soll deshalb einerseits die Grundstücksneuordnung zur Sicherung der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu Gunsten des Unternehmens gewährleisten und andererseits eine sinnvolle Neustrukturierung der verbleibenden Grundstücke und angrenzenden Flächen zur Vermeidung landeskultureller Nachteile vornehmen...

Durch das Flurbereinigungsverfahren solldem Unternehmensträger der Besitz und das Eigentum an den Flächen für die im sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss ausgewiesenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen verschafft werden. Zugleich dient das Flurbereinigungsverfahren der Vermeidung von ggf. sonst erforderlich werdenden Enteignungsverfahren. Die Betroffenheit der einzelnen Grundstückseigentümer wird somit minimiert...

Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und Gestaltung der wegemäßigen Erschließung in diesem Gebiet kann nur durch das angeordnete Unternehmungsflurbereinigungsverfahren in zweckmäßiger Weise, verbunden mit einer Milderung der eingriffsbedingten Belastungen für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter erreicht werden."

(aus den Gründen zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens "Spreebogen" vom 12.03.2007)

Aktuelles zum Bodenordnungsverfahren

Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren "Spreebogen"

Die Beteiligten werden zum 01.08.2022 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen.
Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 12.05.2022 bestimmten Zeitpunkten gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die im bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan genannten Beteiligten über. Die Beteiligten erhalten den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke und verlieren den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der alten Grundstücke.
(siehe Amtsblatt für die Stadt Cottbus 7/2022 Seite 4ff)

Der Flurbereinigungsplan ist frei von Widersprüchen.

Ansprechpartner: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft, ihm obliegt die Ausführung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Den Vorstand erreichen Sie über das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr (siehe unten).

Vertretung Flurbereinigungsbehörde: Iris Reppmann (LELF Luckau)
Kontakt über: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Verfahrenbsgebiet

Mit einem Klick in die große Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer des vlf (Informationen zum Verfahren).
Mit einem Klick in die kleine Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer der LGB (Informationen zu den Grundstücken).
(oder ein Klick hier beim MSIE)

Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan

An dieser Stelle können Sie in ausgewählte Dokumente des Flurbereinigungsplanes in der Fassung der Bekanntgabe (Genehmigungsvermerk vom 10. Januar 2017) Einsicht nehmen:

alle Dokumente (ZIP-Archiv)

Textteil

Die Sie als Teilnehmer betreffenden Karten können Sie mittels Flurstücksauswahl  entnehmen.
Den gesamten Plansatz finden sie auch in den nachfolgenden Übersichten.

Übersichtskarte (Verfahrensgebiet, Blattschnitt)

Zuteilungskarte 1:2000
Zum Herunterladen der Zuteilungskarten wählen Sie bitte das Kartenblatt in der Grafik. Zuteilungskarte 1:2000 Blatt01 Blatt02 Blatt03 Blatt04 Blatt05 Blatt06 Blatt07 Blatt08 Blatt09 Blatt10 Blatt11 Blatt12

Ansprechpartner: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Verfahrenshistorie

07.06.2022

Genehmigung des 1. Nachtrages zum Flurbereinigungsplan

Der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan wurde den betroffenen Beteiligten und Rechtsinhabern bekannt gegeben und im Juli 2022 im Amt Burg (Spreewald) und im Vermessungsbüro des ÖbVI Falko Marr offengelegt.
Die Offenlegung und der Termin zur Entgegennahme von Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan wurden öffentllich bekannt gemacht.
(siehe Amtsblatt für die Stadt Cottbus 7/2022 Seite 6)

Der Anhörungstermin zum 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan fand am 02.08.2022 statt.

12.05.2022

Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren "Spreebogen"

Die Beteiligten werden zum 01.08.2022 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen.
Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 12. Mai 2022 bestimmten Zeitpunkten gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die im bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan genannten Beteiligten über. Die Beteiligten erhalten den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke und verlieren den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der alten Grundstücke. (siehe Amtsblatt für die Stadt Cottbus 7/2022 Seite 4ff)

19.10.2017

Anhörungstermin zum bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan

Der Termin zur Entgegennahme von Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan wurde öffentllich bekannt gemacht. (siehe Amtsblatt für die Stadt Cottbus 11/2017 Seite 2)

April-August 2017

Der Flurbereinigungsplan wird bekannt gegeben.

Den Beteiligten wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle angezeigt und erläutert. Zu den Erläuterungsterminen werden alle betroffenen Teilnehmer rechtzeitig eingeladen, die Termine finden vom April bis in den August 2017 jeweils an einem Freitag statt. Die Feldanzeige erfolgt in Abstimmung mit den im Verfahrensgebiet tätigen Landwirten und berücksichtigt die Nutzung der Flächen.

30.01.-13.02.2017

Der Flurbereinigungsplan wird bekannt gegeben.

Allen Grundstückseigentümern im Bodenordnungsverfaheren und den Rechteinhabern an Grundstücken im Bodenordnungsverfahren werden die sie betreffenden Auszüge aus dem Plan zugestellt. Die allgemeinen Teile werden offengelegt und sind zur Einsichtnahme bereit.
Die Offenlegung des Bodenordnungsplanes wurde in den Flurneuordnungsgemeinden und den angrenzenden Gemeinden öffentllich bekannt gemacht. (siehe Amtsblatt für die Stadt Cottbus 1/2017 Seite 3)

15.11.2016 Der Flurbereinigungsplanes wird durch das LELF genehmigt und zur Bekanntagbe freigegeben
15.11.2012 Der Entwurf des Flurbereinigungsplanes wird dem LELF zur Prüfung und Genehmigung übergeben
01.03.2012 Genehmigung Zuteilungsentwurf
Die Verfahrens-Chronik wird für diese Präsentation zusammengestellt.