Unternehmensflurbereinigung Spreebogen (6001 Q)
Die hier im folgenden gegebenen und beständig aktualisierten Informationen sollen den Beteiligten und Interessierten einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens geben. Es wird auch auf wesentliche Verfahrensschritte und Termine hingewiesen.
Hinweis:
Diese Internetseite ersetzt jedoch in keiner Weise die im Flurbereinigungsgesetz
vorgeschriebenen Bekanntgaben (z.B. in den Amtsblättern der Gemeinden im
Verfahrensgebiet), weiterhin kann trotz sorgfältiger Zusamenstellung der hier
veröffentlichten Daten keine Garantie für ihre Vollständigkeit gegeben werden.
Das Flurbereinigungsverfahren Spreebogen wurde auf Antrag der zuständigen Enteignungsbehörde, das Ministerium des Innerndes Landes Brandenburg, als Unternehmensflurbereinigung angeordnet.
"Für die planmäßige Fortführung des Braunkohletagebaus Cottbus-Nord ist es erforderlich, die Gewässer im Teichgebiet Lakoma und einen Abschnitt des Hammergraben-Altlaufes stillzulegen. Die Gewässerstilllegung wurde als Teilvorhaben 1 des Vorhabens Gewässerausbau Cottbuser See mit wasserrechtlichem Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 18.12.2006 zugelassen...
Durch die mit dem Planfeststellungsbeschluss festgesetzten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Kompensationsraum 'Spreeaue nördlich von Cottbus' werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Innerhalb des betroffenen, land- und forstwirtschaftlich geprägten Kompensationsraums wirtschaften derzeit vier Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb und ebenfalls vier Nebenerwerbsbetriebe. Die betroffenen Grundstücke gehören ca. 500 Eigentümern.
Das vorliegende Flurbereinigungsverfahren soll deshalb einerseits die Grundstücksneuordnung zur Sicherung der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu Gunsten des Unternehmens gewährleisten und andererseits eine sinnvolle Neustrukturierung der verbleibenden Grundstücke und angrenzenden Flächen zur Vermeidung landeskultureller Nachteile vornehmen...
Durch das Flurbereinigungsverfahren solldem Unternehmensträger der Besitz und das Eigentum an den Flächen für die im sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss ausgewiesenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen verschafft werden. Zugleich dient das Flurbereinigungsverfahren der Vermeidung von ggf. sonst erforderlich werdenden Enteignungsverfahren. Die Betroffenheit der einzelnen Grundstückseigentümer wird somit minimiert...
Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und Gestaltung der wegemäßigen Erschließung in diesem Gebiet kann nur durch das angeordnete Unternehmungsflurbereinigungsverfahren in zweckmäßiger Weise, verbunden mit einer Milderung der eingriffsbedingten Belastungen für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter erreicht werden."
(aus den Gründen zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens "Spreebogen" vom 12.03.2007)
Aktuelles zum Bodenordnungsverfahren
Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren "Spreebogen" |
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Die Beteiligten werden zum 01.08.2022 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. |
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Der Flurbereinigungsplan ist frei von Widersprüchen. |
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Ansprechpartner: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft, ihm obliegt die Ausführung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Den Vorstand erreichen Sie über das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr (siehe unten). |
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Vertretung Flurbereinigungsbehörde: | Iris Reppmann (LELF Luckau) |
Kontakt über: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Verfahrenbsgebiet
Mit einem Klick in die große Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer des vlf (Informationen zum Verfahren). Mit einem Klick in die kleine Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer der LGB (Informationen zu den Grundstücken). (oder ein Klick hier beim MSIE) |
Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan
An dieser Stelle können Sie in ausgewählte Dokumente des Flurbereinigungsplanes in der Fassung der Bekanntgabe (Genehmigungsvermerk vom 10. Januar 2017) Einsicht nehmen:
Die Sie als Teilnehmer betreffenden Karten können Sie
mittels Flurstücksauswahl
entnehmen.
Übersichtskarte (Verfahrensgebiet, Blattschnitt)
Zuteilungskarte 1:2000 |
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Ansprechpartner: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Verfahrenshistorie
07.06.2022 |
Genehmigung des 1. Nachtrages zum Flurbereinigungsplan
Der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan wurde den betroffenen Beteiligten und
Rechtsinhabern bekannt gegeben und im Juli 2022 im Amt Burg (Spreewald) und
im Vermessungsbüro des ÖbVI Falko Marr offengelegt.
Der Anhörungstermin zum 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan fand am 02.08.2022 statt. |
12.05.2022 |
Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren "Spreebogen"
Die Beteiligten werden zum 01.08.2022 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. |
19.10.2017 |
Anhörungstermin zum bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan
Der Termin zur Entgegennahme von Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan wurde
öffentllich bekannt gemacht.
(siehe Amtsblatt für die Stadt Cottbus 11/2017 Seite 2)
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April-August 2017 |
Der Flurbereinigungsplan wird bekannt gegeben. Den Beteiligten wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle angezeigt und erläutert. Zu den Erläuterungsterminen werden alle betroffenen Teilnehmer rechtzeitig eingeladen, die Termine finden vom April bis in den August 2017 jeweils an einem Freitag statt. Die Feldanzeige erfolgt in Abstimmung mit den im Verfahrensgebiet tätigen Landwirten und berücksichtigt die Nutzung der Flächen.
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30.01.-13.02.2017 |
Der Flurbereinigungsplan wird bekannt gegeben.
Allen Grundstückseigentümern im Bodenordnungsverfaheren und den Rechteinhabern an
Grundstücken im Bodenordnungsverfahren werden die sie betreffenden Auszüge aus dem
Plan zugestellt. Die allgemeinen Teile werden offengelegt und sind zur Einsichtnahme
bereit. |
15.11.2016 | Der Flurbereinigungsplanes wird durch das LELF genehmigt und zur Bekanntagbe freigegeben |
15.11.2012 | Der Entwurf des Flurbereinigungsplanes wird dem LELF zur Prüfung und Genehmigung übergeben |
01.03.2012 | Genehmigung Zuteilungsentwurf |
Die Verfahrens-Chronik wird für diese Präsentation zusammengestellt. |