Vermessungsbüro Marr, Cottbus
Wertermittlung - Illustration

Grundstückswertermittlung

Der Wert eines Gegenstandes oder einer Sache wird dann deutlich sichtbar, wenn sich der Eigentümer und ein Interessent an der Sache für den Verkauf auf einen Preis geeinigt haben. Als einen objektiven Wert kann man den Preis jedoch nur dann betrachten, wenn die Einigung von Käufer und Verkäufer allein durch die Situation am Markt bestimmt wurde (Angebot und Nachfrage) und besondere Umstände (wie z.B. Abhängigkeiten, Verpflichtungen usw.) ohne Einfluss waren.

Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 wird der Verkehrswert von Grundstücken definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Grundstückswertermittlung sind:

Die Gutachterausschüsse in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfassen Grundstücksverkäufe und werten die Daten aus, erstellen Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte. Diese Daten sind öffentlich und werden zur Ermittlung von Grundstückswerten herangezogen.

Ansprechpartner für alle Fragen der Grundstückswertermittlung ist für Sie Herr Karsunke.
Herr Karsunke ist geprüfter Gutachter für Grundstückswerte, Mitglied im Gutachterauschuss in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz und als stellvertretender Vorsitzender im Gutachterauschuss in der Stadt Cottbus tätig.

Verkehrswertgutachten

Die Bestimmung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken ist für unterschiedliche Anlässe von Interesse oder notwendig:

aber auch öffentlich rechtliche Verfahren nach dem Städtebaurecht oder Entschädigungsrecht sind ohne Kenntnis des Verkehrswertes nicht durchführbar.

Ein Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt. Die Wertermittlung erfolgt dabei nach dem

oder mehreren dieser Verfahren.

Das Schriftliche Gutachten enthält die Berechnung und als Ergebnis den ermittelten Wert des Grundstücks.

Auftragserteilung

Vor jeder Gutachtenerstellung bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an, um Zweck und Anlass sowie weitere Anforderungen an das gewünschte Gutachten zu erörtern. Unter anderem ist es notwendig, den gewünschten, mitunter auch gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsstichtag festzulegen und Sie über die zu erwartenden Honorarkosten zu informieren.

Für die Vereinbarung eines Termins oder eine Auskunft wenden Sie sich bitte an Herrn Karsunke.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für die Wertermittlungsgutachten werden individuell vereinbart, sie sind insbesondere abhängig vom notwendigen Aufwand.
In der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2009 gibt es keine Regelungen zur Vergütung von Gutachten oder speziell von Wertgutachten mehr, wie sie in den §§ 33 und 34 der HOAI von 1976 (letzte Fassung von 2002) zu finden waren.

Sprechen Sie uns an, in einem Beratungsgespräch legen wir anhand Ihrer Anforderungen den Auftragsumfang fest und unterbreiten Ihnen ein Angebot.