Grundstückswertermittlung
Der Wert eines Gegenstandes oder einer Sache wird dann deutlich sichtbar, wenn sich der Eigentümer und ein Interessent an der Sache für den Verkauf auf einen Preis geeinigt haben. Als einen objektiven Wert kann man den Preis jedoch nur dann betrachten, wenn die Einigung von Käufer und Verkäufer allein durch die Situation am Markt bestimmt wurde (Angebot und Nachfrage) und besondere Umstände (wie z.B. Abhängigkeiten, Verpflichtungen usw.) ohne Einfluss waren.
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 wird der Verkehrswert von Grundstücken definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt,
der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten
und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit
und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Grundstückswertermittlung sind:
- das Baugesetzbuch (BauGB)
- die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- das Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- die Beleihungswertverordnung (BelWertV)
- das Bewertungsgesetz (BewG)
Die Gutachterausschüsse in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfassen Grundstücksverkäufe und werten die Daten aus, erstellen Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte. Diese Daten sind öffentlich und werden zur Ermittlung von Grundstückswerten herangezogen.
Ansprechpartner für alle Fragen der Grundstückswertermittlung ist für Sie
Herr Karsunke.
Herr Karsunke ist geprüfter Gutachter für Grundstückswerte, Mitglied im
Gutachterauschuss in den Landkreisen Spree-Neiße und
Oberspreewald-Lausitz
und als stellvertretender Vorsitzender im
Gutachterauschuss in der Stadt Cottbus
tätig.
Verkehrswertgutachten
Die Bestimmung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken ist für unterschiedliche Anlässe von Interesse oder notwendig:
- Verkaufsverhandlungen,
- Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft,
- Erbauseinandersetzungen und
- gerichtliche Verfahren,
Ein Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt. Die Wertermittlung erfolgt dabei nach dem
- Vergleichswertverfahren (vergleichbare Objekte oder Grundstücke)
- Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten, Vertragsverhältnisse, Bodenwerte)
- Sachwertverfahren (Herstellungskosten, Wertminderungen, Bodenwerte)
Das Schriftliche Gutachten enthält die Berechnung und als Ergebnis den ermittelten Wert des Grundstücks.
Auftragserteilung
Vor jeder Gutachtenerstellung bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an, um Zweck und Anlass sowie weitere Anforderungen an das gewünschte Gutachten zu erörtern. Unter anderem ist es notwendig, den gewünschten, mitunter auch gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsstichtag festzulegen und Sie über die zu erwartenden Honorarkosten zu informieren.
Für die Vereinbarung eines Termins oder eine Auskunft wenden Sie sich bitte an Herrn Karsunke.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für die Wertermittlungsgutachten werden individuell vereinbart,
sie sind insbesondere abhängig vom notwendigen Aufwand.
In der neuen
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2009
gibt es keine Regelungen zur Vergütung von Gutachten
oder speziell von Wertgutachten mehr, wie sie in den §§ 33 und 34 der
HOAI von 1976 (letzte Fassung von 2002)
zu finden waren.
Sprechen Sie uns an, in einem Beratungsgespräch legen wir anhand Ihrer Anforderungen den Auftragsumfang fest und unterbreiten Ihnen ein Angebot.