Bodenordnungsverfahren Kasel-Golzig (6004 J)
Die hier im folgenden gegebenen und beständig aktualisierten Informationen sollen den Beteiligten und Interessierten einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens geben. Es wird auch auf wesentliche Verfahrensschritte und Termine hingewiesen.
Hinweis:
Diese Internetseite ersetzt jedoch in keiner Weise die im Flurbereinigungsgesetz
vorgeschriebenen Bekanntgaben (z.B. in den Amtsblättern der Gemeinden im
Verfahrensgebiet), weiterhin kann trotz sorgfältiger Zusamenstellung der hier
veröffentlichten Daten keine Garantie für ihre Vollständigkeit gegeben werden.
Die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens erfolgte nach §56 LwAnpG (Bodenordnung zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse) in Verbindung mit §86 Abs.1 Nr.1 FlurbG (vereinfachte Flurbereinigungsverfahren zur Durchsetzung von Maßnahmen der Landentwicklung).
"Der besondere Zweck des BOV besteht in der Feststellung und Neuordnung der zersplitterten Eigentumsflächen und der eigentumsrechtlichen Regelung des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes sowie der Ausführung von Maßnahmen der Landentwicklung und der Dorfentwicklung. Die Einräumung und Gestaltung der Landschaft unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewirtschaftungsstrukturen (Schlageinteilung, Meliorationssystem, Wegenetz) im Einklang mit den im Gebiet wirtschaftenden Landwirten ist Ziel des Bodenordnungsverfahrens...
Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataseter geschaffen.
Darüber hinaus wird die Bodenordnung die Voraussetzungen zur Verwirklichung landschaftspflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen, um die Einbindung des Dorfes in die Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Berücksichtigung ökologischer Belange und gestalterischer Aspekte im Ortskern und im unmittelbar angrenzenden Bereich wird durch die Bodenordnung gefördert."
(aus den Gründen zur Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Kasel-Golzig vom 19.09.2000)
Aktuelles zum Bodenordnungsverfahren
Mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung des Bodenordnungsplans zum 01.12.2022
gehen der Besitz und das Eigentum auf die neuen Grundstücke über.
Es gelten die Regelungen der Überleitungsbestimmungen: | |
Für die nicht von Widersprüchen betroffenen Grundstücke im Bodenordnungsverfahren
können die öffentlichen Bücher berichtigt werden: |
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Ansprechpartner: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. (§25 Abs.1 FlurbG) Ihm obliegt auch die Ausführung der Aufgaben, die der Teilnehmergemeinschaft gemäß der Vorschriften in §18 Abs. 2 FlurbG und §3 BbgLEG übertragen worden sind. Den Vorstand erreichen Sie über das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr (siehe unten). |
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Fachvorstand: | Iris Reppmann (LELF Luckau) |
Kontakt über: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Verfahrenbsgebiet
Mit einem Klick in die große Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer des vlf (Informationen zum Verfahren). Mit einem Klick in die kleine Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer der LGB (Informationen zu den Grundstücken). (oder ein Klick hier beim MSIE) |
Auszüge aus dem Bodenordnungsplan
An dieser Stelle können Sie in ausgewählte Dokumente des Bodenordnungsplanes in der Fassung der Bekanntgabe
des 2. Nachtrages zum Bodenordnungsplan (Genehmigungsvermerk vom 01.08.2022) mit den
Änderungen bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (zum 01.12.2022) Einsicht nehmen:
Die Sie als Teilnehmer betreffenden Karten können Sie
Übersichtskarte (Gemeinden, Gemarkungen, Fluren, Blattschnitt)
Zuteilungskarte 1:2000
Zuteilungskarte 1:500 (Details Ortslagen)
Deckblätter (1:1000) |
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Ansprechpartner: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Verfahrenshistorie
19.10.2022 |
Die vorzeitige Ausführungsanordnung wurde durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung am 19.10.2022 erlassen. Stichtag für den Übergang von Besitz und Eigentum auf die neuen Grundstücke ist der 01.12.2022.
Die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen wurden öffentlich bekannt gemacht.
(siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 11/2022 Seite 4ff)
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bis 04.10.2022 |
Der 2. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde den betroffenen Beteiligten und Rechtsinhabern bekannt gegeben und im September 2022 im Amt Unterspreewald offengelegt.
Der Anhörungstermin zum 2. Nachtrag fand am 04.10.2022 statt.
(siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 9/2022 Seite 9)
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bis 30.11.2021 |
Der 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde den betroffenen Beteiligten und Rechtsinhabern bekannt gegeben und im November 2021 im Amt Unterspreewald offengelegt.
Der Anhörungstermin zum 1. Nachtrag fand am 30.11.2021 statt.
(siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 10/2021 Seite 15)
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bis 19.07.2021 |
Gegen einzelne Regelungen des Bodenordnungsplanes wurde durch Verfahrensbeteiligte Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bearbeitet und mit den Verfahrensbeteiligten nach einer Lösung gesucht. Das Ergebnis der Widerspruchsverhandlungen wurde im 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan zusammengefasst. Zusätzlich wurden Holzausgleiche berechnet und festgesetzt. Der 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde durch das Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung genehmigt. |
bis 15.05.2018 |
Der Bodenordnungsplan wird bekanntgegeben.
Termine: Weitere Details, die Öffnungszeiten der Amtsverwaltung und die zur Erläuterung der ausliegenden Unterlagen vorgesehenen Termine im Hauptsitz der Verwaltung des Amtes Unterspreewald in Golßen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen im Amtsblatt. |
16.01.2018 |
Der Bodenordnungsplan wird durch das LELF genehmigt. Damit ist das Ergebnis der Neuordnung des Grund und Bodens bereit, den Beteiligten zur Kenntnis gegeben zu werden. |
ab 2015 | Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen, gerichtlicher Entscheidungen und des privaten Grundstücksverkehrs sind die Regelungen des Bodenordnungdplanes fortzuschreiben. Die Fortschreibung wird durch das LELF geprüft. |
Juli-Oktober 2014 |
Erläuterung der neuen Feldeinteilung auf der Grundlage des durch das LELF
genehmigten Zuteilungsentwurfes. Die neuen Flurstücke werden in der Örtlichkeit gekennzeichnet und den Teilnehmern des Bodenordnungsverfahrens angezeigt. Zu den Erläuterungsterminen werden alle betroffenen Teilnehmer rechtzeitig eingeladen, die Termine finden vom 31.07.2014 bis in den Oktober 2014 jeweils freitags statt. |
22.06.2012 | Genehmigung Zuteilungsentwurf. |
Die Verfahrens-Chronik wird für diese Präsentation zusammengestellt. |