Vermessungsbüro Falko Marr, Cottbus
Bodenordnung - Illustration

Bodenordnungsverfahren Kasel-Golzig (6004 J)

Die hier im folgenden gegebenen und beständig aktualisierten Informationen sollen den Beteiligten und Interessierten einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens geben. Es wird auch auf wesentliche Verfahrensschritte und Termine hingewiesen.

Hinweis:
Diese Internetseite ersetzt jedoch in keiner Weise die im Flurbereinigungsgesetz vorgeschriebenen Bekanntgaben (z.B. in den Amtsblättern der Gemeinden im Verfahrensgebiet), weiterhin kann trotz sorgfältiger Zusamenstellung der hier veröffentlichten Daten keine Garantie für ihre Vollständigkeit gegeben werden.

Die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens erfolgte nach §56 LwAnpG (Bodenordnung zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse) in Verbindung mit §86 Abs.1 Nr.1 FlurbG (vereinfachte Flurbereinigungsverfahren zur Durchsetzung von Maßnahmen der Landentwicklung).

"Der besondere Zweck des BOV besteht in der Feststellung und Neuordnung der zersplitterten Eigentumsflächen und der eigentumsrechtlichen Regelung des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes sowie der Ausführung von Maßnahmen der Landentwicklung und der Dorfentwicklung. Die Einräumung und Gestaltung der Landschaft unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewirtschaftungsstrukturen (Schlageinteilung, Meliorationssystem, Wegenetz) im Einklang mit den im Gebiet wirtschaftenden Landwirten ist Ziel des Bodenordnungsverfahrens...

Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataseter geschaffen.

Darüber hinaus wird die Bodenordnung die Voraussetzungen zur Verwirklichung landschaftspflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen, um die Einbindung des Dorfes in die Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Berücksichtigung ökologischer Belange und gestalterischer Aspekte im Ortskern und im unmittelbar angrenzenden Bereich wird durch die Bodenordnung gefördert."

(aus den Gründen zur Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Kasel-Golzig vom 19.09.2000)

Aktuelles zum Bodenordnungsverfahren

Mit der vorzeitigen Ausführungs­anordnung des Bodenordnungs­plans zum 01.12.2022 gehen der Besitz und das Eigentum auf die neuen Grundstücke über.

Es gelten die Regelungen der Überleitungsbestimmungen:
in Abhängigkeit von der aktuellen Nutzung der Landwirtschaftsflächen bestehen z.B. Abweichungen in den Terminen des Besitzüberganges.
(siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 11/2022 Seite 4ff)

Für die nicht von Widersprüchen betroffenen Grundstücke im Bodenordnungsverfahren können die öffentlichen Bücher berichtigt werden:
Liegenschaftskataster, Grundbuch und Baulastenverzeichnis werden berichtigt.

Ansprechpartner: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. (§25 Abs.1 FlurbG) Ihm obliegt auch die Ausführung der Aufgaben, die der Teilnehmergemeinschaft gemäß der Vorschriften in §18 Abs. 2 FlurbG und §3 BbgLEG übertragen worden sind.

Den Vorstand erreichen Sie über das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr (siehe unten).

Fachvorstand: Iris Reppmann (LELF Luckau)
Kontakt über: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Verfahrenbsgebiet

Mit einem Klick in die große Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer des vlf (Informationen zum Verfahren).
Mit einem Klick in die kleine Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer der LGB (Informationen zu den Grundstücken).
(oder ein Klick hier beim MSIE)

Auszüge aus dem Bodenordnungsplan

An dieser Stelle können Sie in ausgewählte Dokumente des Bodenordnungsplanes in der Fassung der Bekanntgabe des 2. Nachtrages zum Bodenordnungsplan (Genehmigungsvermerk vom 01.08.2022) mit den Änderungen bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (zum 01.12.2022) Einsicht nehmen:
(Hinweis: zu den Plankarten mit Stand des 1. Nachtrages bestehen für die Blätter 14, 20 und 21 Deckblätter mit der Darstellung von Änderungen der Zuteilung)

alle Dokumente (ZIP-Archiv)

Textteil

Die Sie als Teilnehmer betreffenden Karten können Sie
mittels Flurstücksauswahl 
entnehmen.
Den gesamten Plansatz finden sie auch in den nachfolgenden Übersichten.

Übersichtskarte (Gemeinden, Gemarkungen, Fluren, Blattschnitt)

Zuteilungskarte 1:2000
Zum Herunterladen der Zuteilungskarten wählen Sie bitte das Kartenblatt in der Grafik. Zuteilungskarte 1:2000 Blatt01 Blatt02 Blatt03 Blatt04 Blatt05 Blatt06 Blatt07 Blatt08 Blatt09 Blatt10 Blatt11 Blatt12 Blatt13 Blatt14 Blatt15 Blatt16 Blatt17 Blatt18 Blatt19 Blatt20 Blatt21

Zuteilungskarte 1:500 (Details Ortslagen)
Zum Herunterladen der Zuteilungskarten wählen Sie bitte das Kartenblatt in der Grafik. Zuteilungskarte 1:2000 Blatt14.1 Blatt14.2 Blatt14.3 Blatt14.4 Blatt14.5 Blatt20.1 Blatt21.1 Blatt20.2 Blatt21.2 Blatt09.1 Blatt09.2 Blatt09.3 Blatt09.4 Blatt09.5 Blatt09.6 Blatt14.1 Blatt14.2 Blatt14.3

Deckblätter (1:1000)
Reichwalde Deckblatt 14-D
Schiebsdorf Deckblatt 20-D
Schiebsdorf Deckblatt 21-D

Ansprechpartner: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Verfahrenshistorie

19.10.2022

Die vorzeitige Ausführungsanordnung wurde durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung am 19.10.2022 erlassen.

Stichtag für den Übergang von Besitz und Eigentum auf die neuen Grundstücke ist der 01.12.2022.

Die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen wurden öffentlich bekannt gemacht. (siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 11/2022 Seite 4ff)

bis 04.10.2022

Der 2. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde den betroffenen Beteiligten und Rechtsinhabern bekannt gegeben und im September 2022 im Amt Unterspreewald offengelegt.

Der Anhörungstermin zum 2. Nachtrag fand am 04.10.2022 statt. (siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 9/2022 Seite 9)

bis 30.11.2021

Der 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde den betroffenen Beteiligten und Rechtsinhabern bekannt gegeben und im November 2021 im Amt Unterspreewald offengelegt.

Der Anhörungstermin zum 1. Nachtrag fand am 30.11.2021 statt. (siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 10/2021 Seite 15)

bis 19.07.2021

Gegen einzelne Regelungen des Bodenordnungsplanes wurde durch Verfahrensbeteiligte Widerspruch eingelegt.

Diese Widersprüche wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bearbeitet und mit den Verfahrensbeteiligten nach einer Lösung gesucht.

Das Ergebnis der Widerspruchsverhandlungen wurde im 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan zusammengefasst. Zusätzlich wurden Holzausgleiche berechnet und festgesetzt. Der 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde durch das Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung genehmigt.

bis 15.05.2018

Der Bodenordnungsplan wird bekanntgegeben.
Allen Grundstücks­eigentümern im Bodenordnungs­verfaheren und den Rechteinhabern an Grundstücken im Bodenordnungs­verfahren werden die sie betreffenden Auszüge aus dem Plan zugestellt. Die allgemeinen Teile werden offengelegt und sind zur Einsichtnahme bereit.
Die Offenlegung des Bodenordnungsplanes wurde in den Flur­neuordnungs­gemeinden und den angrenzenden Gemeinden öffentllich bekannt gemacht. (siehe Amtsblatt des Amtes Unterspreewald 5/2018 Seite 7)

Termine:
Offenlegung 19.04.2018 bis 03.05.2018
Anhörung 15.05.2018, 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Weitere Details, die Öffnungszeiten der Amtsverwaltung und die zur Erläuterung der ausliegenden Unterlagen vorgesehenen Termine im Hauptsitz der Verwaltung des Amtes Unterspreewald in Golßen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen im Amtsblatt.

16.01.2018 Der Bodenordnungsplan wird durch das LELF genehmigt.
Damit ist das Ergebnis der Neuordnung des Grund und Bodens bereit, den Beteiligten zur Kenntnis gegeben zu werden.
ab 2015 Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen, gerichtlicher Entscheidungen und des privaten Grundstücksverkehrs sind die Regelungen des Bodenordnungdplanes fortzuschreiben. Die Fortschreibung wird durch das LELF geprüft.
Juli-Oktober 2014 Erläuterung der neuen Feldeinteilung auf der Grundlage des durch das LELF genehmigten Zuteilungsentwurfes.
Die neuen Flurstücke werden in der Örtlichkeit gekennzeichnet und den Teilnehmern des Bodenordnungsverfahrens angezeigt. Zu den Erläuterungsterminen werden alle betroffenen Teilnehmer rechtzeitig eingeladen, die Termine finden vom 31.07.2014 bis in den Oktober 2014 jeweils freitags statt.
22.06.2012 Genehmigung Zuteilungsentwurf.
Die Verfahrens-Chronik wird für diese Präsentation zusammengestellt.