Dienstleistungen am Grundstück und für Bauherren
Zur Betreuung von Grundstückseigentümern, -erwerbern und Bauvorhaben bieten wir Ihnen die im folgenden genannten Leistungen an. Grenzvermessungen, Erstellung Amtlicher Lagepläne und Gebäudeeinmessung nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz und der Brandenburgischen Bauordnung sind Leistungen, die nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbracht werden können.
Werden besondere Anforderungen an die vermessungstechnische Betreuung eines Bauvorhabens gestellt, wenden Sie sich bitte zur konkreten Beratung und Abstimmung an uns.
Übersicht: Grunderwerb und Hausbau
(Für weitere Informationen fahren Sie mit der Maus über die Grafik)Baufertigstellung
Bauausführung
Baugrundstück
Grenzvermessung
Beschreibung: |
Vermessungen an Grundstücksgrenzen können unterschiedliche Zielrichtungen haben:
Sie können der (erstmaligen) Feststellung von bestehenden oder der Bildung
neuer Eigentumsgrenzen dienen. Sie erhalten detailierte Informationen zur Liegenschaftsvermessung und den möglichen Verfahren hier im Überblick oder bei einer Beratung bei uns im Vermessungsbüro. |
Kosten: |
Es gilt die
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebO). |
Ansprechpartner: | Herr Leske |
Ermittlung von Grundstückswerten
Beschreibung: |
Der Erwerb eines Grundstücks, insbesondere zur Nutzung als Baugrundstück, ist für private Bauherren in aller Regel eine einmalige und weitreichende Entscheidung. Der Grundstückspreis in Verbindung mit den wertbestimmenden Faktoren wie Lage und Beschaffenheit, herrschendem Baurecht und ggf. vorhandenen baulichen Anlagen ist ein wesentliches Kriterium bei einer Kaufentscheidung. Die durch die Gutachterausschüsse ermittelten Bodenrichtwerte und die Daten des Grundstücksmarktberichtes können eine Orientierung bieten, ersetzen jedoch kein Wertgutachten für ein Enzelobjekt.
Wir stehen Ihnen gern für eine
Beratung
zur Verfügung. |
Das benötigen wir von Ihnen: |
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Das erhalten Sie: |
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Kosten: |
Die Kosten für die Wertermittlungsgutachten werden individuell vereinbart. |
Ansprechpartner: | Herr Karsunke |
Amtlicher Lageplan zur Baugenehmigung nach BauVorlVO §2
Beschreibung: |
Bestandteil Ihres Bauantrages ist nach
Bauvorlagenverordnung
ein Amtlicher Lageplan – zumeist im Maßstab 1:250. Zusätzlich könne wir nach Zuarbeit durch den Projektanten und Sie, den Bauherren, alle wichtigen Elemente des zu errichtenden Bauwerkes sowie die vorhandenen und vorgesehenen Medienanschlüsse eintragen. Im Bedarfsfall kann für den Projektanten ein Vorabplot (ohne Projekt) bereitgestellt werden. |
Das benötigen wir von Ihnen: |
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Das erhalten Sie: |
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Kosten: |
Es gilt die
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebO). Weiterhin werden Gebühren für die Bereitstellung von Katasterunterlagen erhoben. |
Ansprechpartner: | Frau Käppel |
Gebäudeabsteckung
Beschreibung: |
Um die
Festsetzungen der Baugenehmigung
(vgl. Amtlicher Lageplan)
korrekt umsetzen zu können,
müssen die zukünftigen Ecken des Hauses auf dem Grundstück
abgesteckt werden. Dies erfolgt zumeist mit Holzpfählen oder auf
vorhandene Schnurgerüste. Zusätzlich wird ein Höhenfestpunkt angegeben, welchen der Baubetrieb benötigt, um das Bauvorhaben in der richtigen Höhe herzustellen. |
Das benötigen wir von Ihnen: |
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Das erhalten Sie: |
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Kosten: | Entsprechend eines Angebotes nach der HOAI § 98(b) Bauvermessung. |
Ansprechpartner: | Frau Käppel |
Gebäudeeinmessung nach BbgBauO §68(3), BbgVermG §11
Beschreibung: |
Unmittelbar nach Fertigstellung der Bodenplatte ist dem Bauaufsichtsamt
der Nachweis über die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten
Lage und Höhe des Bauwerkes zu erbringen („Sockelabnahme“)
(Brandenburgische Bauordnung).
Jeder Bauherr ist verpflichtet, sein fertiggestelltes Gebäude für das
Liegenschaftskataster einmessen zu lassen
(BbgVermG).
In nahezu allen Fällen
werden dazu die Messwerte der o.g. „Sockelabnahme“ verwendet. |
Das benötigen wir von Ihnen: |
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Das erhalten Sie: |
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Kosten: |
Es gilt die
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebO). Weiterhin werden Gebühren für die Bereitstellung von Katasterunterlagen und die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster erhoben. |
Ansprechpartner: | Herr Leske |