Bodenordnungsverfahren Wittmannsdorf (2001 D)
Die hier im folgenden gegebenen und beständig aktualisierten Informationen sollen den Beteiligten und Interessierten einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens geben. Es wird auch auf wesentliche Verfahrensschritte und Termine hingewiesen.
Hinweis:
Diese Internetseite ersetzt jedoch in keiner Weise die im Flurbereinigungsgesetz
vorgeschriebenen Bekanntgaben (z.B. in den Amtsblättern der Gemeinden im
Verfahrensgebiet), weiterhin kann trotz sorgfältiger Zusamenstellung der hier
veröffentlichten Daten keine Garantie für ihre Vollständigkeit gegeben werden.
Die Einleitung des Bodenordnungsverfahrens Wittmannsdorf erfolgte auf Grundlage von Anträgen zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und zur Zusammenführung von von Boden- und Gebäudeeigentum:
"Das Bodenordnungsgebiet umfasst zersplitterten Grundbesitz, welcher in Folge der Anwendung des §18 LPG-Gesetz vielfältigen Nutzungsänderungen (Melioration, Wegebau, Bebauung) ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse unterworfen wurde.
Diese Umstände sowie die Existenz von 1 Nachfolgeunternehmen der ehemaligen LPG, 3 Wiedereinrichtern im Haupterwerb sowie 6 Nebenerwerbslandwirten erfordern eine umfassende und dringende Neuordnung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes. Aufgrund der Besonderheiten des zu ordnenden Gebietes ist die Durchführung eines freiwilligen Landtausches nicht möglich ...
Durch das Bodenordnungsverfahren sind vorrangig folgende Probleme zu lösen:
- Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
- Arrondierung und wirtschaftliche Formung des Grundbesitzes
- Sicherung der Zuwegung zu den Flurstücken
- Landschaftsgestaltung und landeskulturelle Belange
- Zusammenführung Boden- und Gebäudeeigentum
Aktuelles zum Bodenordnungsverfahren
Mit der vorläufigen Ausführungsanordnung zum 01.07.2021 können für die nicht von Widersprüchen betroffenen Grundstücke im Bodenordnungsverfahren die öffentlichen Bücher berichtigt werden: Liegenschaftskataster, Grundbuch und Baulastenverzeichnis werden berichtigt. |
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Ansprechpartner: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.
(§25 Abs.1 FlurbG)
Ihm obliegt auch die Ausführung der Aufgaben, die der Teilnehmergemeinschaft
gemäß der Vorschriften in
§18 Abs. 2 FlurbG
und
§3 BbgLEG
übertragen worden sind.
Den Vorstand erreichen Sie über das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr (siehe unten). |
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Fachvorstandsmitglied: | Frau Iris Reppmann (LELF Luckau) |
Kontakt über: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Verfahrenbsgebiet
Mit einem Klick in die große Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer des vlf (Informationen zum Verfahren). Mit einem Klick in die kleine Karte gelangen Sie zum Karten-Viewer der LGB (Informationen zu den Grundstücken). (oder ein Klick hier beim MSIE) |
Auszüge aus dem Bodenordnungsplan
An dieser Stelle können Sie in ausgewählte Dokumente des Bodenordnungsplanes in der Fassung der Bekanntgabe des 3. Nachtrages (Genehmigungsvermerk vom 22.09.2018) Einsicht nehmen:
Die Sie als Teilnehmer betreffenden Karten können Sie
mittels Flurstücksauswahl
entnehmen.
Übersichtskarte (Verfahrensgebiet, Blattschnitt)
Zuteilungskarte 1:2000
Zuteilungskarte 1:500 (Details Ortslagen) |
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Ansprechpartner: | Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen |
Verfahrenshistorie
01.07.2021: |
Die vorzeitige Ausführung des Bodenordnungsplanes wird durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung angeordnet. Widersprüche von Verfahrensbeteiligten, die in der Bearbeitung nicht ausgeräumt werden konnten, wurden zur Entscheidung an die Spruchstelle weitergeleitet. |
22.11.2018: |
Der 3. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde am 22. September 2018 genehmigt und anschließend bekannt gegeben.
Er trifft abschließende noch offenen Regelungen im Bodenordnungsverfahren. Die Offenlegung der Unterlagen des 3. Nachtrages zum Bodenordnungsplan und der Anhörungstermin des 3. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wurden öffentllich bekannt gemacht. (siehe Amtsblatt für die Gemeinde Märkische Heide 11/2018 Seite 4) Der Anhörungstermin fand am 22. November 2018 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Märkische Heide statt |
26.10.2017: | Die Spruchstelle für Flurbereinigung beim MIL hat die Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan und seine Nachträge bearbeitet und abschließend verhandelt. |
09.12.2014: |
Der 2. Nachtrag zum Bodenordnungsplan wurde bekannt gegeben und vom 25.11.2014
bis 08.12.2014 offengelegt. Der Anhörungstermin zum 2.Nachtrag fand am 09.12.2014 statt. |
25.07.2014: | Auf der Grundlage der Wertermittlung der Holzbestände wurden in Geld auszugleichenden Wertdifferenzen zwischen den eingebrachten und den abzufindenden Holzwerten berechnet (Holzausgleich) und der 2. Nachtrag zum Bodenordnungsplan mit dem wesentlichen Bestandteil "Holzausgleich" erarbeitet. |
01.12.2013: |
Vorläufige Besitzeinweisung: Die Beteiligten werden ab 01.12.2013 in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 15. Oktober 2013 bestimmten Zeitpunkten gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die im bekannt gegebenen Bodenordnungsplan in der Fassung des 1. Nachtrages genannten Beteiligten über. Die Beteiligten erhalten den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke und verlieren den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der alten Grundstücke. Zum Zeitpunkt der vörläufigen Besitzeiunweisung wird die zum 01.04.2013 erlassene Holzeinschlagsperre aufgehoben. |
16.08.-29.08.2013: | Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung der Holzbestände. |
15.08.2013: | Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Holzbestände. |
01.04.2013: | Holzeinschlagsperre zur Sicherung der Holzbestände während der Inventur und Bewertung. |
25.09.2012: | Anhörungstermin zum ersten Nachtrag zum Bodenordnungsplan. |
25.06.-06.07.2012: | Offenlegung des ersten Nachtrags zum Bodenordnungsplan. |
29.02.2012: | Die obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt den ersten Nachtrag zum Bodenordnungsplan. |
Die Verfahrens-Chronik wird für diese Präsentation zusammengestellt. |