Vermessungsbüro Falko Marr, Cottbus
Bodenordnung - Illustration

Bodenordnung

Der Begriff Bodenordnung bezeichnet hoheitliche Verfahren zur Umgestaltung von Grundstücken zur Verbeserung ihrer Nutzbarkeit. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden das Flurbereinigungsgesetz (Flurbg) in Verbindung mit dem Brandenburgischen Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) für den ländlichen Raum, sowie das Baugesetzbuch (BauGB) im städtischen Raum.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann als Dienstleister in den Verfahren hoheitliche Vermessungsleistungen ausführen.

Er kann aber auch mit der Durchführung von Verfahren beauftragt werden bzw. in der städtischen Bodenordnung die Aufgaben der Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses wahrnehmen.

Vermessungsdienstleistungen in der Bodenordnung

Beschreibung:

Vermessungsleistungen werden in Bodenordnungsverfahren unter Nutzung modernster Vermessungstechniken in folgenden Schwerpunktbereichen erbracht:

  • Feststellung der Gebietsgrenze des Verfahrens (Grenzfeststellung)
  • Neuvermessung des Verfahrensgebietes
    (Grundstücksgrenzen, Gebäude und baulichen Anlagen)

In Bodenordnungsverfahren mit geringem Vermessungsaufwand, insbesondere bei Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum, werden in Einzelfällen statt der Feststellung der Verfahrensgrenze und der Neuvermessung auch Teilungsvermessungen durchgeführt.

Durch ein Bodenordnungsverfahren wird der Grundstücksverkehr grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Nach Einleitung des Bodenordnungsverfahrens besteht die Möglichkeit, neue Grundstücke durch Sonderung im Altbestand zu bilden. Dabei wird auf Antrag des Grundstückseigentümers ein neues verkehrsfähiges "vorläufiges" Grundstück ohne Durchführung von örtlichen Arbeiten gebildet.
Die notwendigen Arbeiten in der Örtlichkeit werden später mit der Neuvermessung des Verfahrensgebietes durchgeführt. Der Vorteil liegt im wesentlich geringeren Aufwand und für den Antragsteller in geringeren Gebühren.

Auftraggeber:
  • Flurneuordnung:
    Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Sonderungen:
    Grundstückseigentümer
Kosten:

Die finanziellen Mittel werden durch das Land Brandenburg bereitgestellt (Haushaltsmittel des Landes und Fördermittel). Zu einem geringen Anteil erfolgt die Finanzierung durch die Grundstückseigentümer (abhängig von der Verfahrensartin der Flurneuordnung).

Die Kosten für die Durchführung von Sonderungen trägt der Grundstückseigentümer auf der Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebO), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Vermessungsgebührenordnung.

Ansprechpartner: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen

Flurneuordnung nach LwAnpG und nach FlurbG

Beschreibung:

Feststellung und Neuordnung von Eigentumsverhältnissen insbesondere im ländlichen Raum als Voraussetzung für die Schaffung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe.

Schwerpunkte:

  • Zusammenführung von getrenntem Eigentum an Boden- und Gebäuden (Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude)
  • Herstellung der wegemäßigen Erschließung aller ländlichen Grundstücke
  • Arrondierung (Zuteilung) des ländlichen Grundbesitzes unter Berücksichtigung der Eigentumsstruktur und der agrarstrukturellen Anforderungen
  • Regulierung der Ortslagen (Aufhebung von Überbauung, Regulierung der Grundstücksgrenzen)

Grundlage: Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (Flurbg)
Auftraggeber:

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft,
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Durchführung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder andere geeignete Stellen auf der Grundlage eines Werkvertrages.

Kosten:

Die finanziellen Mittel werden durch das Land Brandenburg bereitgestellt (Haushaltsmittel des Landes und Fördermittel).

Zu einem geringen Anteil erfolgt die Finanzierung durch die Grundstückseigentümer (abhängig von der Verfahrensart in der Flurneuordnung).

Ansprechpartner: Herr Thiel, Frau Wagner-Boysen